Rechtsprechung
   BGH, 15.02.2007 - XI ZR 431/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,9988
BGH, 15.02.2007 - XI ZR 431/04 (https://dejure.org/2007,9988)
BGH, Entscheidung vom 15.02.2007 - XI ZR 431/04 (https://dejure.org/2007,9988)
BGH, Entscheidung vom 15. Februar 2007 - XI ZR 431/04 (https://dejure.org/2007,9988)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,9988) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 20.07.2010 - XI ZR 465/07

    Mittelbare Beteiligung an einem Immobilienfonds: Nichtigkeit der Übertragung von

    Etwas anderes würde den Klägern im Übrigen auch nichts nützen, weil sie im Falle einer Einbeziehung in den persönlichen Schutzbereich der Kreditverträge nach der Wertung des § 334 BGB im Zweifel keine weitergehenden Rechte hätten als die weder aufklärungsbedürftige noch geschädigte GbR selbst (vgl. BGHZ 127, 378, 384 f.; Senatsbeschlüsse vom 15. Februar 2007 - XI ZR 431/04 und vom 26. Februar 2007 - XI ZR 306/05, beide veröffentlicht in juris).
  • KG, 11.11.2008 - 4 U 12/07

    BGB-Gesellschaft: Akzessorische Haftung der Gesellschafter bei quotaler

    Unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BGH (BGH, XI ZR 431/04) ist sie der Auffassung, dass die Kläger keine Rechte aus einem Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter herleiten könnten.

    Nach der Wertung des § 334 BGB können die Gesellschafter nicht mehr Rechte geltend machen als die Fonds-GbR als Vertragsgläubigerin (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Februar 2007, XI ZR 431/04, vom 26. Februar 2007, XI ZR 306/05; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 26. Oktober 2005, 4 U 18/05).

  • OLG Köln, 30.09.2009 - 13 U 168/04

    Eintrittspflicht des Gesellschafters einer BGB -Gesellschaft für

    Der BGH hat in einem dem vorliegenden gleichgelagerten Fall (XI ZR 431/04) inzwischen entschieden, dass jedenfalls die mit der Rechtsvorgängerin der Beklagten im Jahr 1993 geschlossenen Darlehensverträge wirksam sind, insbesondere im Hinblick darauf, dass der Kredit für die gewerbliche Tätigkeit der GbR bestimmt war, nicht gegen §§ 4 Abs. 1, 6 Abs. 1 VerbrKrG verstößt und durch eine etwaige Nichtigkeit der Darlehensergänzungsvereinbarung vom 1./8.12.1997 nicht berührt wird.

    Auf der Grundlage der Entscheidung des BGH in dem gleichgelagerten Parallelfall (XI ZR 431/04) ist inzwischen schließlich auch geklärt, dass Schadensersatzansprüche des Klägers wegen eines behaupteten Aufklärungsverschuldens von vornherein nicht in Betracht kommen.

  • KG, 29.04.2010 - 23 U 68/09

    Geschlossener Immobilienfonds in Form der GbR: Quotale Haftung der Anleger für

    Nach der Wertung des § 334 BGB können die Gesellschafter nicht mehr Rechte geltend machen als die Schuldnerin als Vertragsgläubigerin (vgl. BGH, Beschluss vom 15.02.2007, XI ZR 431/04, vom 26.02.2007, XI ZR 306/05; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 26.10.2005, 4 U 18/05).
  • KG, 07.08.2007 - 4 U 54/06
    Nach der Wertung des § 334 BGB können die Gesellschafter nicht mehr Rechte geltend machen als die F....-GbR als Vertragsgläubigerin (vgl. weiterhin BGH, Beschluss vom 15. Februar 2007, XI ZR 431/04 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht